1. die Regulierung von Lebensmittelzusatzstoffen in der EU
Die EU hat ein Zulassungssystem für Lebensmittelzusatzstoffe eingeführt, und nur diejenigen Zusatzstoffe, die die Zulassung bestanden haben und in der Liste der Lebensmittelzusatzstoffe aufgeführt sind, dürfen auf den Markt kommen. Die Verordnung (EG) Nr. 1331/2008 "Allgemeines Zulassungsverfahren für Lebensmittelzusatzstoffe, -enzyme und -aromen" legt das allgemeine Zulassungsverfahren für Lebensmittelzusatzstoffe, -enzyme und -aromen fest und macht deutlich, dass der Antragsteller bei der Europäischen Kommission einen förmlichen Antrag für eine neue Verwendung bestehender Lebensmittelzusatzstoffe sowie für die Verwendung neuer Lebensmittelzusatzstoffe stellen muss und dass alle zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe die EU-Risikobewertung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) durchlaufen müssen.
2. die Arten von Lebensmittelzusatzstoffen in der EU
In der EU zählen zu den Lebensmittelzusatzstoffen nicht die Nährstoffanreicherung, Aromen für Lebensmittel, Grundstoffe in Süßwaren auf Gummibasis und Verarbeitungshilfsstoffe, wobei Lebensmittelzusatzstoffe, Aromen und Enzyme für Lebensmittel in der EU unter dem Begriff "Lebensmittelverbesserer" zusammengefasst werden und gesonderten Regelungen unterliegen.
3.EU Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen
In der EU werden Lebensmittelzusatzstoffe, Aromastoffe für Lebensmittel, Enzyme für Lebensmittel und Hilfsstoffe für die Lebensmittelverarbeitung (im Folgenden zusammenfassend als Lebensmittelzusatzstoffe bezeichnet) durch gesonderte Rechtsvorschriften geregelt, darunter Rahmenverordnungen und Einzelverordnungen. Je nach Art der Lebensmittelzusatzstoffe müssen unterschiedliche Verordnungen über Lebensmittelzusatzstoffe ausgewählt werden, um die Einhaltung der Vorschriften für die Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen zu bestimmen. Die folgenden Stoffe sind ausdrücklich von der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 ausgenommen: Verarbeitungshilfsstoffe, Pflanzenschutzmittel, Nährstoffe (z. B. Vitamine, Mineralien) und Stoffe zur Trinkwasseraufbereitung;
Aromastoffe und Lebensmittelenzyme (durch andere spezifische Verordnungen geregelt). Anhang II enthält die Liste der in der EU zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe, einschließlich der Lebensmittelkategorien, in denen die einzelnen Zusatzstoffe verwendet werden dürfen, der Höchstmenge und der Verwendungsbedingungen.
Zusatzstoffe müssen eine Sicherheitsbewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bestehen und ihre technische Notwendigkeit nachweisen (z. B. zur Verlängerung der Haltbarkeit, zur Verbesserung des Geschmacks usw.). Zusatzstoffe dürfen den Verbraucher nicht in die Irre führen oder Probleme mit der Lebensmittelqualität überdecken; sie sollten in der Mindestmenge verwendet werden, die erforderlich ist, um die gewünschte Wirkung zu erzielen, und sie dürfen für bestimmte Personengruppen (z. B. Kinder) kein Gesundheitsrisiko darstellen. nach den folgenden Grundsätzen geregelt Raucharomen sollten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2065/2003 "Raucharomen zur Verwendung in Lebensmitteln" verwendet werden. Nährstoffe, die Lebensmitteln zugesetzt werden, sind durch die Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 über den Zusatz von Vitaminen, Mineralstoffen und anderen spezifischen Zutaten zu Lebensmitteln geregelt. In der EU gibt es keine spezifischen Lebensmittelverordnungen für Lebensmittelverarbeitungshilfsstoffe (außer für Enzyme und Extraktionslösungsmittel). Einige EU-Mitgliedstaaten haben ihre eigenen nationalen Vorschriften für Lebensmittelverarbeitungshilfsstoffe entwickelt, z. B. wurde noch kein harmonisierter Katalog von Enzymen für die Verwendung in Lebensmitteln entwickelt, und bis zur Veröffentlichung des EU-Katalogs werden das Inverkehrbringen, die Verwendung von Enzymen für die Verwendung in Lebensmitteln in den EU-Ländern und mit Lebensmittelenzymen hergestellte Lebensmittel weiterhin in den EU-Mitgliedstaaten geregelt.2009/32/EG Ähnliche Gesetze der Mitgliedstaaten über die Verwendung von Extraktionslösungsmitteln bei der Herstellung von Lebensmitteln und Lebensmittelzutaten regelt Extraktionslösungsmittel für die Verwendung bei der Herstellung von Lebensmitteln und Lebensmittelzutaten.
4. die Kennzeichnung von Lebensmitteln in der EU
(EU) Nr. 1169/2011 schafft ein Gleichgewicht zwischen Verbraucherschutz und Markteffizienz, indem Inhalt und Format der Etiketten standardisiert und gleichzeitig durch dynamische Überarbeitung an wissenschaftliche Fortschritte und gesellschaftliche Bedürfnisse (z. B. zur Verringerung der Lebensmittelverschwendung) angepasst werden. Im Kern fördert sie das Vertrauen der Verbraucher durch transparente Informationen und sorgt durch harmonisierte Vorschriften für einen fairen Wettbewerb im EU-Binnenmarkt.